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Antischlingerkupplung und 100km/h Zulassung – darauf solltest du achten

Die Antischlingerkupplung und die 100km/h Zulassung ist immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. In diesem FAQ haben wir die gängigsten Kupplungen zusammengestellt und erläutern, was man über Funktion & Wirkungsweise sowie die Notwendigkeit und die gesetzlichen Rahmenbedingen wissen sollte.

Eine Antischlingerkupplung soll, wieder Name schon sagt, die Gefahr des “Schlingerns” bzw. Aufschaukelns des Wohnwagens verhindern bzw. reduzieren. Dieser Effekt wird durch eine nahezu starre Verbindung des Kupplungskopfes mit dem “Zugmaul” erreicht. Hierfür werden, ähnlich wie an der PKW-Bremse, Reibebeläge auf den Kupplungskopf gepresst. Dazu besitzt jede Antischlingerkupplung neben dem normalen Verriegelungshebel zusätzlich einen Spannhebel.
Ein positiver Nebeneffekt der Antischlingerreduzierung ist ein spürbar komfortableres Reisen, da auch Nickmomente am Anhänger durch Fahrbahnunebenheiten vorgebeugt und weniger ins Zugfahrzeug übertragen werden.

Antischlingerkupplung von Alko
Schließen der ASK: Kupplung auf Kugelkopfaufsetzen, einrasten lassen und mit dem großen Hebel verschließen (Hoher Gegendruck sollte vorhanden sein!).

Tipps zur Schlingerkupplung vor dem ersten Einsatz

Selbstverständlich sind Antischlingerkupplungen teurer als herkömmliche Kupplungen. Je nach Marke und Modell liegen die Anschaffungs- bzw. Aufpreise zwischen ca. 200 und 350 EUR. Vom technischen Aspekt her ist zu beachten, dass der Kugelkopf am Zugfahrzeug stets Rost- und fettfrei sein sollte. Bei neuen PKW-Anhängerkupplungen ist es ratsam, die Lackschicht mit feinem (ca.400er) Schleifpapier zu entfernen. (Vorsicht: Der schlecht sortierte Heimwerker nimmt leider gerne, was im Haus ist: 80er Körnung sollte man nicht verwenden!) Jedenfalls sollte keine allzu grobe Körnung verwendet werden, denn auch durch Schleifriefen erhöht sich der Verschleiß an den Reibebelägen und  der Kupplungspfanne.

Gelegentlich ist bei Kurvenfahrten, beim Abbiegen oder bei Fahrbahnunebenheiten ein deutliches Knarzgeräusch zu hören. Auch hierfür ist in der Regel der Zustand und die Sauberkeit von Kugelkopf und Belägen verantwortlich. Hier kann ebenfalls ein leichtes Abschleifen von Verschmutzungen auf Kugelkopf und Belägen sowie säubern mit Bremsenreiniger Abhilfe schaffen.

Die Antischlingerkupplung sollte nicht als Allheilmittel angesehen werden, wichtig ist auch die richtige Beladung und somit genügend Stützlast. Ist diese zu gering oder der Wohnwagen sogar hecklastig, kann auch die Antischlingerkupplung nicht mehr viel bewirken. Sie dient also lediglich als zusätzliche Sicherheit und für einen verbesserten Fahrkomfort.

 icon-flash Reibebeläge müssen gelegentlich erneuert werden!

Antischlingerkupplung Reibebeläge
3 AKS Reibebeläge im Vergleich. Rechts: neu, Mitte: Toleranzgrenze, links: verschlissen!

Wie die Bremsbeläge an Autos haben auch die Reibebeläge ihre Grenzen und müssen irgendwann getauscht werden. Hier spielt die Oberfläche des Kupplungskopfes sowie die Anzahl von Kurvenfahrten/Richtungswechsel eine entscheidende Rolle. Sollte beim Schließen des Spannhebels irgendwann kein deutlicher Widerstand mehr spürbar sein oder je nach Modell die Verschleissanzeige am Ende sein, sollten die Beläge ausgetauscht, oder sofern es der Typ und die Toleranzen noch zulassen, nachjustiert (z.B. Distanzscheiben) werden.  Ersatzbeläge gibt es ab ca. 40EUR das Paar.

 

Wann ist eine Antischlingerkupplung von Vorteil?

Prinzipiell kann man sagen: Je größer der Wohnwagen, bzw. je kleiner das Zugfahrzeug, desto wichtiger ist die AKS. Anders ausgedrückt: Je mehr die eingetragene Anhängelast ausgereitzt werden soll, desto eher sollte eine AKS verwendet werden.
Als Hauptargument wird meistens die 100Km/h Zulassung genannt. Dafür ist die Kupplung zwar sicherlich ratsam, aber im Gegensatz zu Radstoßdämpfern und neuwertigen Reifen, je nach Zugfahrzeug nicht dringende Bedingung. Ohne Antischlingerkupplung muss das Zugfahrzeug lediglich etwas schwerer sein, als das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens. Ist das der Fall, wird bei der Ermittlung des Mindestfahrzeuggewichtes mit einem höherer Faktor gerechnet.

 icon-info-circle Beispiel 1: Wohnwagen mit 1.000KG zulässigem Gesamtgewicht MIT Antischlingerkupplung

Auszug aus Fahrzeugschein für 100Km/h Zulassung mit Antischlingerkupplung

Hier lautet die Eintragung im KFZ-Schein: „Mit Stabilisierungseinrichtung (also eine AKS nach entsprechender ISO-Norm) Tempo 100 KM/H wenn Zugfahrzeug mit automatischem Blockier-Verhinderer und Leermasse mindestens 1000kg“.

Das Mindestgewicht für das Zugfahrzeug wird also mit Faktor 1 des Wohnwagengesamtgewichtes definiert, und ABS vorausgesetzt (generell IMMER!)

 

  icon-info-circle Beispiel 2: Wohnwagen mit 1.100kg zulässigem Gesamtgewicht ohne Antischlingerkupplung

Auszug aus Fahrzeugschein für 100Km/h Zulassung ohne Antischlingerkupplung

Hier lautet die Eintragung im KFZ-Schein: „Geeignet für Tempo 100 KM/H auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, wenn Zugfahrzeug mit Antiblockierverhinderer und Leermasse mindestens 1375 kg
Also ohne Antischlingerkupplung wird hier der Faktor 1,25 als Grundlage genommen. Andersherum gerechnet, also wenn ermittelt werden soll, welches maximal zulässige Gesamtgewicht mit einem bereits vorhandenen Zugfahrzeug gezogen werden darf, fällt der Faktor 0,8 an (z.B. Fzg.Leermasse 1375kg x 0,8 = 1100kg maximales zGg für den Wohnwagen)
Als weitere Ausnahmeklausel für die Pkw-Mindestmasse heißt es: „oder wenn Zugfahrzeug zusätzlich mit speziellem fahrdynamischen Stabilisierungssystem für Anhängerbetrieb ausgestattet ist, dann Leermasse min. 1100kg“.

 icon-arrow-circle-right Wenn also das ESP am Zugfahrzeug über einen speziellen Anhängermodus verfügt, liegt mit Faktor 1 dieselbe Berechnungsgrundlage wie bei einem Wohnwagen mit Antischlingerkupplung vor.

 

Wann ist eine Antischlingerkupplung Voraussetzung?

Voraussetzung wird eine ASK also erst dann, wenn das vorhandene Zugfahrzeug die geforderten Mindestansprüche für die Gültigkeit der Gespannkombination nicht erfüllen kann. Wer also die 100km/h Zulassung anstrebt, muss sich die Tauglichkeit von Tüv oder Dekra vorab bescheinigen lassen. Außer den Bedingungen für den Fahrzeugschein weißt der Tüv- Bericht zusätzlich auch auf folgendes hin:

  • Aktuelles Reifenalter und Reifengeschwindigkeitsindex
  • Zugfahrzeuge bis max 3,5Tonnen,  ABS Grundvoraussetzung
  • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt

Die verpflichtende Eintragung in den Fahrzeugschein übernimmt die zuständige Zulassungsstelle. Dort ist zu dem ein besiegelter 100km/h Aufkleber erhältlich, der am Heck des Wohnwagens anzubringen ist.
Erst dann und natürlich unter Einhaltung der geforderten Mindestansprüche ans Zugfahrzeug (s.o.), ist die 100km/h Zulassung rechtskräftig. Für den Erhalt der Gültigkeit ist man anschließend selbst verantwortlich. Dazu muss das maximale Reifenalter (i.d.R. 6 Jahre) eigenverantwortlich geprüft und eingehalten werden.

Heutzutage erfüllt ein Großteil der neueren Wohnwagen diese Bedingungen bereits ab Werk. Falls nicht, werden i.d.R. günstige Paketpreise für Stoßdämpfer und Antischlingerkupplung angeboten.

 icon-flash Achtung: 100Km/h Zulassung gilt nur in Deutschland!

Wenn die Zulassung erfolgt ist, erhält man diesen 100Km/h Aufkleber

Ist die 100Km/h Zulassung eingetragen, wird ein Aufkleber ausgehändigt, der am Heck des Wohnwagens angebracht werden muss.

Die 100Km/h Zulassung gilt übrigens nur in Deutschland und da auch nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen! Wer also grenznahe lebt und überwiegend Reisen ins Ausland unternimmt, der kann die 100Km/h so gut wie nicht ausschöpfen.

Hat dir unser Howto Tutorial zur Antischlingerkupplung und der 100Kmh Zulassung gefallen? Schreib uns oder abonniere uns auf Facebook oder Youtube. Dort stellen wir für dich regelmäßig neue Anleitungen und Wohnwagentests bereit.

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